Unsere Unterstützung des Kinderschutzbundeses Stralsund im Jahr 2020. Auch Sie wollen Kindern etwas Gutes tun ? - Sprechen Sie uns an, gerne planen wir mit Ihnen gemeinsam eine Aktion für Kinder (und ihre Eltern) - Bitte klicken Sie auf das Bild oder diesen Text!
Personen- und Lastenaufzüge nach Aufzugsrichtlinie, müssen bis Ende 2020 mit einem so genannten Zwei-Wege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Das gilt für Bestandsanlagen.
Aufzüge, die nach 2020 über kein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die zuständige Behörde kann ein Bußgeld verhängen. Die Anforderungen für ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem aus der BetrSichV mit der Konkretisierung in der TRBS 3121 gelten ab 1. Januar 2021 für alle überwachungsbedürftigen Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie. Dazu gehören eine Auslösevorrichtung im Fahrkorb oder eine Einheit, die den Notruf identifiziert und eine Sprechverbindung zur ständig besetzten Notrufzentrale aufbaut. Zudem bestehen zahlreiche weitere Anforderungen wie ein automatisches neues Senden nach Unterbrechung, Vorkehrungen für die Fern-Rücksetzung oder eine Hilfsspannungsquelle.